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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20   

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https://dejure.org/2020,79464
LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20 (https://dejure.org/2020,79464)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2020 - L 3 R 35/20 (https://dejure.org/2020,79464)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2020 - L 3 R 35/20 (https://dejure.org/2020,79464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
    Die Beklagte ist daher nicht verpflichtet, einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, juris; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).

    Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
    Das BSG geht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 - weiterhin von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes aus und hält daran fest, dass Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggf. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, regelmäßig in der Lage sind, "erwerbstätig zu sein" (juris, RdNr. 26 ff.).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
    Die Beklagte ist daher nicht verpflichtet, einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, juris; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).
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