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LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 153 Abs 4 SGG, § 124 Abs 2 SGG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 240 Abs 2 SGB 6
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Entscheidung des LSG durch Beschluss nach § 153 Abs 4 SGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 28.11.2010 - S 10 R 904/18
- SG Magdeburg, 28.11.2019 - S 10 R 904/18
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
- BSG, 10.05.2021 - B 13 R 233/20 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
Die Beklagte ist daher nicht verpflichtet, einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, juris; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
Das BSG geht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 - weiterhin von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes aus und hält daran fest, dass Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggf. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, regelmäßig in der Lage sind, "erwerbstätig zu sein" (juris, RdNr. 26 ff.). - BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2020 - L 3 R 35/20
Die Beklagte ist daher nicht verpflichtet, einen konkreten Arbeitsplatz zu benennen (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, juris; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).